Internationales Handelsgericht
Die Schweiz stärkt ihre Rolle als Standort für internationale Geschäftsstreitigkeiten. Mit der Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, haben Kantone erstmals die Möglichkeit, ihre Handelsgerichte für internationale Handelsstreitigkeiten zuständig zu erklären.
Bisher wurden internationale Konflikte in der Schweiz meist über Schiedsverfahren gelöst. Die neuen internationalen Handelsgerichte bieten nun staatliche Gerichtsbarkeit als ergänzende Option, speziell für Fälle mit internationalem Bezug.
Voraussetzungen für internationale Handelsgerichtsbarkeit
Damit ein Handelsgericht international zuständig wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Mindestens eine Partei ist geschäftlich tätig.
Der Streitwert beträgt mindestens CHF 100'000.
Die Parteien stimmen der Zuständigkeit des Handelsgerichts ausdrücklich zu.
Mindestens eine Partei hat ihren Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland.
Verfahren auf Englisch
Ein grosser Vorteil der internationalen Handelsgerichtsbarkeit ist die Möglichkeit, Verfahren in Englisch zu führen. Das erleichtert internationalen Parteien die Teilnahme und verbessert die Verständigung.
Verfahren auf Englisch sind vor Handelsgerichten und ordentlichen Gerichten möglich, wenn die Kantone dies vorsehen und alle Parteien zustimmen.
Diese Flexibilität erhöht die internationale Anschlussfähigkeit der Schweizer Gerichtsbarkeit und macht sie für ausländische Unternehmen attraktiver.
Zürich als führender Standort – der Zurich International Commercial Court (ZICC)
Insbesondere Zürich positioniert sich als führender Standort für internationale Handelsfälle. Der Regierungsrat plant die Schaffung des Zurich International Commercial Court, eines spezialisierten Gerichts für internationale Handelsstreitigkeiten.
Der ZICC verfolgt mehrere Ziele:
Stärkung des Wirtschaftsstandorts Zürich
Ergänzung der etablierten Schiedsgerichtsbarkeit
Beitrag zur Wertschöpfung im Rechtsdienstleistungsbereich
Effiziente und transparente Verfahren für internationale Handelsstreitigkeiten